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Definition von Kindesmißhandlung

"Kindesmißhandlung ist nicht allein die isolierte gewaltsame Beeinträchtigung eines Kindes. Die Mißhandlung von Kindern umfaßt vielmehr die Gesamtheit der Lebensbedingungen, der Handlungen und Unterlassungen, die dazu führen, daß das Recht der Kinder auf Leben, Erziehung und wirkliche Förderung beschnitten wird. Das Defizit zwischen diesen Rechten und ihrer tatsächlichen Lebenssituation macht die Gesamtheit der Kindesmißhandlung aus." (Definition des Kinderschutzzentrums Berlin, 1976).

In dieser Definition sind sowohl körperliche als auch seelische Mißhandlung und somit auch Vernachlässigung enthalten.

 

Definition von sexueller Ausbeutung

Sexuelle Ausbeutung schließt jede Handlung ein, die mit der Absicht verbunden ist, ein Kind für die sexuelle Erregung entweder des Täters oder einer anderen Person zu benutzen. Sexuelle Mißhandlung geschieht häufig ohne jegliche körperliche Gewaltanwendung. Aber die stets vorhandene Abhängigkeit des Kindes vom Erwachsenen und die Ausbeutung der Zuneigung des Kindes zur Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse des Erwachsenen hat immer etwas mit psychischer Gewaltanwendung (Zwang) zu tun. Zentral ist dabei die Verpflichtung zur Geheimhaltung, die das Kind zu Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt.

 

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