Definition von Kindesmißhandlung
"Kindesmißhandlung ist nicht allein die isolierte gewaltsame
Beeinträchtigung eines Kindes. Die Mißhandlung von Kindern umfaßt
vielmehr die Gesamtheit der Lebensbedingungen, der Handlungen und
Unterlassungen, die dazu führen, daß das Recht der Kinder auf Leben,
Erziehung und wirkliche Förderung beschnitten wird. Das Defizit zwischen
diesen Rechten und ihrer tatsächlichen Lebenssituation macht die
Gesamtheit der Kindesmißhandlung aus." (Definition des
Kinderschutzzentrums Berlin, 1976).
In dieser Definition sind sowohl körperliche als auch seelische Mißhandlung
und somit auch Vernachlässigung enthalten.
Definition von sexueller Ausbeutung
Sexuelle Ausbeutung schließt jede Handlung ein, die mit der Absicht
verbunden ist, ein Kind für die sexuelle Erregung entweder des Täters oder
einer anderen Person zu benutzen. Sexuelle Mißhandlung geschieht häufig
ohne jegliche körperliche Gewaltanwendung. Aber die stets vorhandene
Abhängigkeit des Kindes vom Erwachsenen und die Ausbeutung der
Zuneigung des Kindes zur Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse des
Erwachsenen hat immer etwas mit psychischer Gewaltanwendung (Zwang)
zu tun. Zentral ist dabei die Verpflichtung zur Geheimhaltung, die das Kind
zu Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt.
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